§ 40 StBVV

§ 40 Steuerberatervergütungsverordnung - Verfahren vor den Verwaltungsbehörden


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Sechster Abschnitt Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

   

§ 40 StBVV - Verfahren vor den Verwaltungsbehörden

Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.


Stand: 10.06.2022





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