§ 74 BewG

§ 74 Bewertungsgesetz - Begriff


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III. Bebaute Grundstücke a) Begriff und Bewertung

   

§ 74 BewG - Begriff

Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden, mit Ausnahme der in § 72 Abs. 2 und 3 bezeichneten Grundstücke. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertiggestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.


Stand: 16.12.2022





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