Bewertungsgesetz Anlage 2 BewG

§ Bewertungsgesetz - Gruppen der Zweige des Tierbestands nach der Flächenabhängigkeit


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Anlage 2 BewG

(Fundstelle: BGBl. I 1991, 263)

1.Mehr flächenabhängige Zweige des Tierbestands
Pferdehaltung,
Pferdezucht,
Schafzucht,
Schafhaltung,
Rindviehzucht,
Milchviehhaltung,
Rindviehmast.
2.Weniger flächenabhängige Zweige des Tierbestands
Schweinezucht,
Schweinemast,
Hühnerzucht,
Entenzucht,
Gänsezucht,
Putenzucht,
Legehennenhaltung,
Junghühnermast,
Entenmast,
Gänsemast,
Putenmast.



Stand: 16.12.2022





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