§ 144 BewG

§ 144 Bewertungsgesetz - Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts


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§ 144 BewG - Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts

Der Betriebswert, der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils bilden zusammen den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwert.


Stand: 16.12.2022





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