Der Bewertungsbeirat hat die Aufgabe, Vorschläge zu machen
- 1.
- für die durch besonderes Gesetz festzusetzenden Ertragswerte (§ 40 Abs. 1),
- 2.
- für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Vergleichszahlen (§ 39 Abs. 1 ) und Vergleichswerte (§ 55 Abs. 8 ) der Hauptbewertungsstützpunkte,
- 3.
- für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Normalwerte der forstwirtschaftlichen Nutzung für Bewertungsgebiete (§ 55 Abs. 3 ).
Stand: 16.12.2022
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