Grundfreibeträge für 2024, 2023 und früher

Ab welchem Gehalt ist Lohnsteuer bzw. ab welchem Einkommen ist Einkommensteuer zu zahlen? Hier finden Sie Infos zum Einkommensteuer-Grundfreibetrag 2024 und 2023 mit einem kurzen Beispiel zur Veranschaulichung und Online Berechnungsmöglichkeiten.


Grundfreibetrag Einkommensteuer

 Euro
%



Steuerrechner.com.de/Bookmark.jpgZu den Favoriten hinzufügen TOP ▲

Der Grundfreibetrag liegt in Deutschland in 2024 bei 11.604 Euro und findet im Rahmen der Einkommensteuer- bzw. Lohnsteuerberechnung Anwendung. Beim Ehegattensplitting verdoppeln sich der Betrag entsprechend auf 23.208 Euro. in 2024. Bei einem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Als Ausnahmen seien die beschränkte Steuerpflicht oder zusätzliche Einkünfte unter Progressionsvorbehalt genannt.

Der Eingangssteuersatz für Einkommen über dem Grundfreibetrag beträgt 14%. Der Einkommensteuersatz steigt danach für jeden weiteren Euro kontinuierlich bis auf 42% an. Für besonders hohe Einkommen beträgt der Steuersatz für zusätzliches Einkommen dann im Rahmen der Reichensteuer 45%.

Der Grundfreibetrag (einkommensteuerliches Existenzminimum) orientiert sich am sozialhilferechtlichen Begriff des sächlichen Existenzminimums. Die genaue Ermittlung geht aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung hervor und bestimmt auch die Höhe der Kinderfreibeträge. Das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für die Jahre 2023 und 2024 entspricht den Grundfreibeträgen in diesen Jahren und beträgt für Alleinstehende 10.908 Euro bzw. 11.604 Euro.



   

Tabelle mit Grundfreibeträgen

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit den aktuellen Grundfreibeträgen und denen der letzten Jahre. Die Grundfreibeträge für Ehegatten verdoppeln sich bei Zusammenveranlagung entsprechend der Regelung für den Splittingtarif.

Grundfreibeträge 2017-2024
JahrGrundfreibetrag ledigGrundfreibetrag verheiratet
202411.604 Euro23.208 Euro
202310.908 Euro21.816 Euro
202210.347 Euro20.694 Euro
20219.744 Euro19.488 Euro
20209.408 Euro18.816 Euro
20199.168 Euro18.336 Euro
20189.000 Euro18.000 Euro
20178.820 Euro17.640 Euro

Tarifzonen Grundtarif/Splittingtarif 2023
Tarifzone / Grenz­steuersatzGrundtarifSplittingtarif
Bis Grundfreibetrag 0%0 Euro - 10.908 Euro0 Euro - 21.816 Euro
Progressions­zone 1
14% - ca. 24%
10.908 Euro - 15.787 Euro21.816 Euro - 31.574 Euro
Progressions­zone 2
ca. 24% - 42%
15.787 Euro - 62.809 Euro31.574 Euro - 125.618 Euro
Spitzen­steuersatz 42%62.809 Euro - 277.826 Euro125.618 Euro - 555.652 Euro
Reichensteuer 45%Ab 277.826 EuroAb 555.652 Euro

Tarifzonen Grundtarif/Splittingtarif 2024
Tarifzone / Grenz­steuersatzGrundtarifSplittingtarif
Bis Grundfreibetrag 0%0 Euro - 11.604 Euro0 Euro - 23.208 Euro
Progressions­zone 1
14% - ca. 24%
11.604 Euro - 17.006 Euro23.208 Euro - 34.012 Euro
Progressions­zone 2
ca. 24% - 42%
17.006 Euro - 66.761 Euro34.012 Euro - 133.522 Euro
Spitzen­steuersatz 42%66.761 Euro - 277.826 Euro133.522 Euro - 555.652 Euro
Reichensteuer 45%Ab 277.826 EuroAb 555.652 Euro


TOP ▲    

Berücksichtigung bei Arbeitnehmern


Grundfreibeträge beim Lohnsteuerabzug 2023
Steuer­klasse 1 2 3 4 5 6
Grund­freibetrag 10.908 Euro 10.908 Euro 21.816 Euro 10.908 Euro 0,00 0,00
Arbeit­nehmer­pauschale 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 1.230 Euro 0,00
Sonder­ausgaben­pauschale 36 Euro 36 Euro 36 Euro 36 Euro 36 Euro 0,00
Entlastungs­betrag Allein­erzie­hende 0,00 4.260 Euro 0,00 0,00 0,00 0,00

Bei Angestellten wird vom Arbeitgeber die Einkommenstuer in Form von Lohnsteuer vor Auszahlung des Gehalts an das Finanzamt abgeführt. Dabei wird die Lohnsteuer auf Basis des Gehalts und der Besteuerungsmerkmale auf der Lohnsteuerkarte bzw. in den ELStAM berechnet. Je nach eingtragener Steuerklasse werden auch die Grundfreibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. In den Steuerklassen 1,2 und 4 wurde der Grundfreibetrag jeweils 1 mal berücksichtigt, in der Steuerklasse 3 sogar 2 mal. In den Lohnsteuerklasse 5 und 6 sind keine Grundfreibeträge eingearbeitet, was zu einer höheren Lohnsteuer führt. Die Berechnung der Lohnsteuer ist etwas komplexer und wird von einer Lohn und Gehaltssoftware automatisch vorgenommen.

Wenn Sie als Angestellter wissen wollen, in welcher Steuerklasse bis zu welcherm Bruttogehalt vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer abzuführen ist, dann können Sie auf der Seite zum Steuerfreibetrag eine online Berechnung zum Nettolohn, zur Lohnsteuer und zu den Sozialversicherungbeiträgen durchführen. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

   

Berechnungsbeispiel Selbständige

Bei Selbstständigen wird nicht wie bei Angestellten Lohnsteuer vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Stattdessen sind vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten. Die zu zahlende Einkommensteuer wird anschließend mit der Abgabe von Steuererklärungen ermittelt. Wie wirkt sich der Einkommensteuer-Grundfreibetrag in der Regel bei Selbstständigen aus? .

Vereinfachtes Beispiel zum Steuerfreibetrag bei der Einzelveranlagung:
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit: 12.200 Euro
Verluste aus Vermietung und Verpachtung: 1.500 Euro
Sonderausgaben: 1.800 Euro
In diesem Fall wären in 2024 keine Steuern zu zahlen, da das zu versteuerndes Einkommen mit ca. 8.900 Euro unter dem aktuellen Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt. Zusammenveranlagte Ehegatten bleiben entsprechend bis zu einem zu versteuerndem Einkommen steuerfrei, dass bis zum doppelten Grundfreibetrag reicht.

Zur genauen Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer kann der Einkommensteuerrechner auf dieser Seite oder ein Steuerprogramm verwendet werden. Für die Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen. Einen guten Überblick mit einer Gegenüberstellung von Einkommen und Einkommensteuer in einer Einkommensteuertabelle finden Sie hier.

Grundfreibetrag
TOP ▲


Mindestlohnrechner BMF Steuerrechner BMF BStBK stbk-berlin
Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

Grundfreibetrag-Haftung