§ 15 Grunderwerbsteuergesetz - Fälligkeit der Steuer
Die Steuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen. Stand: 16.12.2022
Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss