Werbungskosten-Pauschbetrag

Welche Werbungskostenpauschalen gibt es und wie hoch sind diese in 2024 oder 2023?


Werbungskostenpauschbeträge bzw. Werbungskostenpauschalen sind Werbungskostenbeträge, die vom Finanzamt ohne Nachweise anerkannt und als Kosten von den Einnahmen abgezogen werden. Von Werbungskosten spricht man im Zusammenhang mit den Überschusseinkünften. Hierzu zählen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte, Renten- und sonstige Einkünfte oder Vermietungseinkünfte. Ein Werbungskostenpauschbetrag dient der Einfachung, da kleinere Beträge nicht einzeln belegt bzw. geprüft werden müssen.



   

Werbungskosten-Pauschbeträge in Deutschland

Der wohl bekannteste Werbungskosten-Pauschbetrag ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro in 2024 gem. §9a EstG. Weitere dort genannte Pauschbeträge sind die Beträge von jeweils 102,- Euro für Versorgungsbezüge und etwa gesetzliche Rentenbezüge nach § 22 Nummer 1, 1a, 5 EStG. Zu nennen ist außerdem der in §20 EStG aufgeführte Sparer-Pauschbetrag. In 2024 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro.für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten.



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Überschreiten der Werbungskostenpauschalen

Sind die Werbungskosten eines Steuerpflichtigen niedriger als die Werbungskostenpauschalen, kann trotzdem der Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen werden. Werden vom Steuerpflichtigen höhere Kosten als der Werbungskostenpauschbetrag nachgewiesen, so lassen sich die höheren Kosten ansetzen. Ein Werbungskostenpauschbetrag dient somit auch der Vereinfachung bei der Abgabe von Steuererklärungen, da bei Unterschreiten der Pauschbeträge nicht alle kleinen Belege für den Steuerabzug aufaddiert werden müssen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat als einzige Werbungskosten die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Er rechnet mit 220 Arbeitstagen, einer einfachen Wegstrecke von 15 km und der Kilometerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer. Es ergeben sich somit 990,- Euro als Werbungskosten. Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag aber höher ist, werden als Werbungskosten bei der Steuerberechnung 1.230 Euro berücksichtigt. Bei einer Entfernung von 20 km zum Arbeitsplatz würden hingegen die ermittelten 1.320 Euro als Werbungskosten zur Berechnung der Steuer angesetzt.


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