Erbschaftssteuer auf Immobilien

Hier lässt sich die Höhe der Erbschaftssteuer für ein Haus und der Freibetrag bei der Vererbung von Immobilien online berechnen.


Erbschaftssteuer Immobilien

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Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer auf ein Haus gibt es bestimmte Vergünstigungen. Bei den Vergünstigungen kommt es vor allem auf die Art der Nutzung des Hauses an.



   

Erbschaftssteuer Freibetrag bei Immobilien

Bei der Vererbung von Immobilien gelten die üblichen Erbschaftssteuer Freibeträge gem. §16 ErbStG. Dieses sind vor allem der persönliche Freibetrag, der bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bei 500.000 Euro liegt. In Betracht kommt außerdem der Versorgungsfreibetrag der um erhaltene Rentenansprüche reduziert wird. Schauen Sie hierzu und zu weiteren Freibeträge auf die Seite zum Erbschaftssteuer-Freibetrag.

Steuerklasse Verhältnis zum Erblasser Freibeträge (Euro)
I Ehegatte, Lebenspartner 500.000
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder 400.000
Enkelkinder 200.000
Eltern und Großeltern bei Erbschaften 100.000
II Eltern und Großeltern bei Schenkungen
Geschwister
Neffen und Nichten
Stiefeltern, Schwiegereltern
Geschiedene Ehegatten
20.000
III alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z. B. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen 20.000



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Erbschaftssteuer auf vermietete Immobilien

Ab 2009 werden Immobilien zur Berechnung der Erbschaftssteuer grundsätzlich nahe dem Verkehrswert angesetzt. Für vermietete Grundstücksteile wird den Erwerbern ein Bewertungsabschlag in Höhe von 10 % gewährt. Verbindlichkeiten, welche mit diesen Immobilien im Zusammenhang stehen, sind entsprechend mit nur 90% abzugsfähig. Die Bewertung der Immobilien erfolgt je nach Art der Immobilie nach dem Ertragswertverfahren, dem Vergleichswertverfahren oder dem Sachwertverfahren. Wegen der teilweise recht pauschalen Bewertung kann ein niedriger Verkehrswert durch das Gutachten eines Sachverständigen nachgewiesen werden.

   

Erbschaftssteuer für selbstgenutztes Haus

Für das selbstgenutzte Familienheim wird unter gewissen Voraussetzungen eine Befreiung von der Erbschaftsteuer gewährt. Der überlebende Ehegatte sowie der eingetragene Lebenspartner oder die Kinder müssen hierzu unter anderem 10 Jahre im Haus bzw. Familienheim wohnen bleiben. Auch die Kinder verstorbener Kinder können begünstigt werden. Für die Kinder gilt die Steuerbefreiung nur insoweit, als dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Beträgt die Wohnfläche beispielsweise 400 Quadratmeter, so ist das Haus nur zur Hälfte für die Kinder begünstigt. Auch gilt die Vergünstigung für Kinder nicht bei Schenkungen. Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Familienheim stehen, sind - soweit eine Steuerbefreiung vorliegt - nicht abzugsfähig. Im Erbschaftssteuerrechner kann für das Familienheim der Verkehrswert abzüglich Verbindlichkeiten eingetragen werden. Zu den weiteren Voraussetzungen schauen Sie unter § 13 Absatz 1 Nr. 4b, c ErbStG.

Sonstige Immobilien werden in der Regel mit dem Verkehrswert angesetzt und gehen so in die Berechnung der Erbschaftssteuer ein.

   

Beispiel geerbte Immobilie

Der Erblasser hinterlässt dem 30-jährigen Sohn Bankguthaben und Forderungen in Höhe von 400.000 Euro sowie ein selbstgenutztes Haus im Wert von 300.000 Euro. Die Quadratmeterfläche des Familienheims beträgt 300 m². Des Weiteren erbt der Sohn vermietete Immobilien im Wert von 500.000 Euro und ein Grundstück mit einem Verkehrswert in Höhe von 200.000 Euro.

Das Kind erhält die Steuerklasse 1. Der steuerpflichtige Erwerb ermittelt sich wie folgt:

1.400.000 Euro Steuerwert Aktivnachlass
./. 400.000 Euro Pers. Freibetrag
./. 200.000 Euro Begünstigung Familienheim
./. 50.000 Euro Begünstigung Immobilien
./. 10.300 Euro Erbfallkosten pauschal
= 739.700 Euro Steuerpflichtiger Erwerb

Der Versorgungsfreibetrag entfällt aufgrund des Alters des Sohnes. Der selbstgenutzte Haus ist aufgrund der Wohnfläche nur zu 2/3 begünstigt. Für die vermieteten Immobilien liegt der 10%-ige Bewertungsabschlag bei 50.000 Euro. Der Steuersatz nach §19 ErbstG beträgt auch unter Berücksichtigung der Härteausgleichsregelung 19 %. Daraus ergibt sich eine Erbschaftsteuer in Höhe von 140.543 Euro

   

Besteuerung von Immobilien berechnen

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien kann auf dieser Seite online berechnet werden. Geben Sie hierzu jeweils den Verkehrswert unter Berücksichtigung der Kreditbelastung ein. Bei der Erbschaftssteuerberechnung werden außerdem der persönliche Freibetrag und der (ungekürzte) Versorgungsfreibetrag sowie die Erbfallkosten berücksichtigt. Für genauere Berechnungen verwenden Sie den Erbschaftssteuerrechner auf der Hauptseite. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


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