Abgabenordnung - AO online

Die Abgabenordnung zählt zum Steuerverfahrensrecht und gilt als Nachfolger der ehemaligen Reichsabgabenordnung, welche 1919 in Kraft getreten war. Die Abgabenordnung regelt die Entstehung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis und die entsprechenden Rechtsmittel dagegen.



 Abgabenordnung
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Die Abgabenordnung ist in 9 Teile untergliedert. Der erste Teil der AO enthält allgemeine einleitende Vorschriften. Im zweiten Teil der Abgabenordnung geht es um das Steuerschuldverhältnis und um Haftungsfragen.



   

Teil 3 und 4 der Abgabenordnung

Im dritten Teil der AO werden allgemeine Verfahrensvorschriften geregelt. Der vierte Teil der AO betrifft die Durchführung der Besteuerung, was als Steuerfestsetzungsverfahren bezeichnet wird.


   

Teil 5 und 6 der AO

Das Erhebungsverfahren wird im 5. Teil geregelt. Es enthält damit Vorschriften zur Fälligkeit von Steueransprüchen, zum Hinausschieben von Fälligkeiten oder zum Erlöschen der entstandenen Ansprüche. Im 6. Abschnitt der AO geht es dann um die Vollstreckung.



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Abgabenordnung-Haftung