Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe§ 2 Aufgaben der Jugendhilfe§ 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe§ 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe§ 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung§ 5 Wunsch- und Wahlrecht§ 6 Geltungsbereich§ 7 Begriffsbestimmungen§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung§ 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen§ 9a Ombudsstellen§ 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen§ 10a BeratungZweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe
Erster Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 11 Jugendarbeit§ 12 Förderung der Jugendverbände§ 13 Jugendsozialarbeit§ 13a Schulsozialarbeit§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz§ 15 LandesrechtsvorbehaltZweiter Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen§ 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der SchulpflichtDritter Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 22 Grundsätze der Förderung§ 22a Förderung in Tageseinrichtungen§ 23 Förderung in Kindertagespflege§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege§ 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder§ 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern§ 26 LandesrechtsvorbehaltVierter Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
Erster Unterabschnitt Hilfe zur Erziehung
§ 27 Hilfe zur Erziehung§ 28 Erziehungsberatung§ 29 Soziale Gruppenarbeit§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe§ 33 Vollzeitpflege§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform§ 35 Intensive sozialpädagogische EinzelbetreuungZweiter Unterabschnitt Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer BehinderungDritter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan§ 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung§ 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson§ 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege§ 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen§ 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen§ 40 KrankenhilfeVierter Unterabschnitt Hilfe für junge Volljährige
§ 41 Hilfe für junge Volljährige§ 41a NachbetreuungDrittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Erster Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen§ 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise§ 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher§ 42c Aufnahmequote§ 42d Übergangsregelung§ 42e Berichtspflicht§ 42f Behördliches Verfahren zur AltersfeststellungZweiter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
§ 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege§ 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung§ 45a Einrichtung§ 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage§ 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen§ 48 Tätigkeitsuntersagung§ 48a Sonstige betreute Wohnform§ 49 LandesrechtsvorbehaltDritter Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
§ 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten§ 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind§ 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem JugendgerichtsgesetzVierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
§ 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen§ 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht§ 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern§ 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein§ 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts§ 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt§ 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts§ 58 Auskunft über Alleinsorge aus dem SorgeregisterFünfter Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden
§ 59 Beurkundung§ 60 Vollstreckbare UrkundenViertes Kapitel Schutz von Sozialdaten
§ 61 Anwendungsbereich§ 62 Datenerhebung§ 63 Datenspeicherung§ 64 Datenübermittlung und -nutzung§ 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe§ 66 (weggefallen)§ 67 (weggefallen)§ 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der AmtsvormundschaftFünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Erster Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter§ 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss§ 72 Mitarbeiter, Fortbildung§ 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter PersonenZweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe§ 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen§ 78 ArbeitsgemeinschaftenDritter Abschnitt Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
§ 78a Anwendungsbereich§ 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts§ 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen§ 78d Vereinbarungszeitraum§ 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen§ 78f Rahmenverträge§ 78g SchiedsstelleVierter Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung§ 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe§ 80 Jugendhilfeplanung§ 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen EinrichtungenSechstes Kapitel Zentrale Aufgaben
§ 82 Aufgaben der Länder§ 83 Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung§ 84 JugendberichtSiebtes Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit
§ 85 Sachliche ZuständigkeitZweiter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit
Erster Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für Leistungen
§ 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern§ 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige§ 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel§ 86d Verpflichtung zum vorläufigen TätigwerdenZweiter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
§ 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung§ 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren§ 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58§ 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen§ 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und BeglaubigungDritter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
§ 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im AuslandVierter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
§ 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und JugendlicheDritter Abschnitt Kostenerstattung
§ 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt§ 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege§ 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung§ 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise§ 89e Schutz der Einrichtungsorte§ 89f Umfang der Kostenerstattung§ 89g Landesrechtsvorbehalt§ 89h ÜbergangsvorschriftAchtes Kapitel Kostenbeteiligung
Erster Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung
§ 90 Pauschalierte KostenbeteiligungZweiter Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
§ 91 Anwendungsbereich§ 92 Ausgestaltung der Heranziehung§ 93 Berechnung des Einkommens§ 94 Umfang der HeranziehungDritter Abschnitt Überleitung von Ansprüchen
§ 95 Überleitung von Ansprüchen§ 96 (weggefallen)Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
§ 97 Feststellung der Sozialleistungen§ 97a Pflicht zur Auskunft§ 97b (weggefallen)§ 97c Erhebung von Gebühren und AuslagenNeuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik
§ 98 Zweck und Umfang der Erhebung§ 99 Erhebungsmerkmale§ 100 Hilfsmerkmale§ 101 Periodizität und Berichtszeitraum§ 102 Auskunftspflicht§ 103 ÜbermittlungZehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 104 Bußgeldvorschriften§ 105 StrafvorschriftenElftes Kapitel Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 106 Einschränkung eines Grundrechts§ 107 (zukünftig in Kraft)§ 108 Übergangsregelung