§ 18 GewStG

§ 18 Gewerbesteuergesetz - Entstehung der Steuer


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§ 18 GewStG - Entstehung der Steuer

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21 ) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.


Stand: 16.12.2022





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