§ 81 SGB 7

§ 81 Sozialgesetzbuch 7 - Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage


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§ 81 SGB 7 - Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Leistungen in Geld, die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet werden.


Stand: 17.07.2023





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