§ 81 SGB 7

§ 81 Sozialgesetzbuch 7 - Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage


Sie sind hier.





 ◄     SGB 7     ► 

Dritter Abschnitt Jahresarbeitsverdienst Erster Unterabschnitt Allgemeines

   

§ 81 SGB 7 - Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Leistungen in Geld, die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet werden.


Stand: 17.07.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

81-SGB 7-Haftungsausschluss