§ 221 Sozialgesetzbuch 7 - Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
Sie sind hier.
(1) (weggefallen)
(2) § 80a ist nur auf Versicherungsfälle anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten sind.
(3) (weggefallen)
(4) (weggefallen)
(5) (weggefallen)