§ 32 SGB 1

§ 32 Sozialgesetzbuch 1 - Verbot nachteiliger Vereinbarungen


Sie sind hier.





 ◄     SGB 1     ► 

   

§ 32 SGB 1 - Verbot nachteiliger Vereinbarungen

Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.


Stand: 20.12.2022





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

32-SGB 1-Haftungsausschluss