§ 6 SGB 1

§ 6 Sozialgesetzbuch 1 - Minderung des Familienaufwands


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§ 6 SGB 1 - Minderung des Familienaufwands

Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.


Stand: 20.12.2022





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