(1) In das Berufsregister sind ferner einzutragen:
(2) Die Eintragung nach Absatz 1 ist zu löschen, wenn
(3) Die Eintragung oder Löschung ist von den jeweiligen Vertretungsberechtigten des Vereins, der Personenvereinigung oder der Körperschaft zu beantragen. Die Löschung kann auch von Amts wegen vorgenommen werden.