§ 78 Steuerberatungsgesetz - Satzung
Sie sind hier.
Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Satzung und deren Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Stand: 10.03.2023