§ 78 StBerG

§ 78 Steuerberatungsgesetz - Satzung


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§ 78 StBerG - Satzung

Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Satzung und deren Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.


Stand: 10.03.2023





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