§ 168 StBerG

§ 168 Steuerberatungsgesetz - Inkrafttreten des Gesetzes


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§ 168 StBerG - Inkrafttreten des Gesetzes

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) § 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.




Stand: 10.03.2023





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