§ 16 StBerG

§ 16 Steuerberatungsgesetz - Gebühren für die Anerkennung


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§ 16 StBerG - Gebühren für die Anerkennung

Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.


Stand: 10.03.2023





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