§ 90 Steuerberatungsgesetz - Berufsgerichtliche Maßnahmen
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(1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte
(2) Berufsgerichtliche Maßnahmen bei Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften sind
(3) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.