§ 421b SGB 3

§ 421b Sozialgesetzbuch 3 - Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland


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§ 421b SGB 3 - Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland

Die Bundesagentur berät im Rahmen eines Modellvorhabens Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, zu den Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen und begleitet sie bei der Durchführung der entsprechenden Verfahren. Das Modellvorhaben ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. § 363 Absatz 1 Satz 2 findet keine Anwendung.


Stand: 16.08.2023





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