§ 154 SGB 3

§ 154 Sozialgesetzbuch 3 - Berechnung und Leistung


Sie sind hier.





 ◄     SGB 3     ► 

   

§ 154 SGB 3 - Berechnung und Leistung

Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.


Stand: 16.08.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

154-SGB 3-Haftungsausschluss