§ 154 Sozialgesetzbuch 3 - Berechnung und Leistung
Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen. Stand: 16.08.2023
Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss