§ 154 SGB 3

§ 154 Sozialgesetzbuch 3 - Berechnung und Leistung


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§ 154 SGB 3 - Berechnung und Leistung

Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.


Stand: 16.08.2023





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154-SGB 3-Haftung