§ 353 Sozialgesetzbuch 3 - Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger Verwaltungsvorschriften erlassen.
Stand: 16.08.2023