§ 14 SGB 3

§ 14 Sozialgesetzbuch 3 - Auszubildende


 ◄     SGB 3     ► 


   

§ 14 SGB 3 - Auszubildende

Auszubildende sind die zur Berufsausbildung Beschäftigten und Teilnehmende an nach diesem Buch förderungsfähigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung.


Stand: 16.08.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

14-SGB 3-Haftung