§ 87 Sozialgesetzbuch 3 - Kinderbetreuungskosten
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können pauschal in Höhe von 160 Euro monatlich je Kind übernommen werden. Stand: 16.08.2023
Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss