§ 441 Sozialgesetzbuch 3 - Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Sie sind hier.
Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem 1. Januar 2010 entstanden, ist § 133 Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung anzuwenden.
Stand: 16.08.2023