§ 13 SGB 3

§ 13 Sozialgesetzbuch 3 - Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter


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§ 13 SGB 3 - Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Buches sind auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 des Vierten Buches ).


Stand: 16.08.2023





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