§ 43a SGB 2

§ 43a Sozialgesetzbuch 2 - Verteilung von Teilzahlungen


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§ 43a SGB 2 - Verteilung von Teilzahlungen

Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.


Stand: 16.08.2023





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