§ 122 EStG

§ 122 Einkommensteuergesetz - Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit


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§ 122 EStG - Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.


Stand: 27.03.2024





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