§ 4i EStG

§ 4i Einkommensteuergesetz - Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug


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§ 4i EStG - Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

1Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.


Stand: 27.03.2024





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