§ 32 GmbH-Gesetz - Rückzahlung von Gewinn
Sie sind hier.
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
Stand: 22.02.2023