§ 56a GmbH-Gesetz - Leistungen auf das neue Stammkapital
Sie sind hier.
Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung. Stand: 22.02.2023