§ 6 UStDV

§ 6 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung - Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten


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§ 6 UStDV - Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.


Stand: 20.07.2023





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