§ 16 SGB 4

§ 16 Sozialgesetzbuch 4 - Gesamteinkommen


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§ 16 SGB 4 - Gesamteinkommen

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.


Stand: 16.08.2023





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