§ 100 SGB 11

§ 100 Sozialgesetzbuch 11 - Nachweispflicht bei Familienversicherung


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§ 100 SGB 11 - Nachweispflicht bei Familienversicherung

Die Pflegekasse kann die für den Nachweis einer Familienversicherung (§ 25 ) erforderlichen Daten vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied erheben.


Stand: 26.07.2023





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