§ 100 Sozialgesetzbuch 11 - Nachweispflicht bei Familienversicherung
Sie sind hier.
Die Pflegekasse kann die für den Nachweis einer Familienversicherung (§ 25 ) erforderlichen Daten vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied erheben.
Stand: 26.07.2023