§ 101 SGB 11

§ 101 Sozialgesetzbuch 11 - Pflegeversichertennummer


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§ 101 SGB 11 - Pflegeversichertennummer

Die Pflegekasse verwendet für jeden Versicherten eine Versichertennummer, die mit der Krankenversichertennummer ganz oder teilweise übereinstimmen darf. Bei der Vergabe der Nummer für Versicherte nach § 25 ist sicherzustellen, daß der Bezug zu dem Angehörigen, der Mitglied ist, hergestellt werden kann.


Stand: 26.07.2023





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