(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 ) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a ) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) Aktivseite
- A.
- Anlagevermögen:
- I.
- Immaterielle Vermögensgegenstände:
- 1.
- Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
- 2.
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
- 3.
- Geschäfts- oder Firmenwert;
- 4.
- geleistete Anzahlungen;
- II.
- Sachanlagen:
- 1.
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
- 2.
- technische Anlagen und Maschinen;
- 3.
- andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- 4.
- geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
- III.
- Finanzanlagen:
- 1.
- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2.
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
- 3.
- Beteiligungen;
- 4.
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 5.
- Wertpapiere des Anlagevermögens;
- 6.
- sonstige Ausleihungen.
- B.
- Umlaufvermögen:
- I.
- Vorräte:
- 1.
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- 2.
- unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
- 3.
- fertige Erzeugnisse und Waren;
- 4.
- geleistete Anzahlungen;
- II.
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
- 1.
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- 2.
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
- 3.
- Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 4.
- sonstige Vermögensgegenstände;
- III.
- Wertpapiere:
- 1.
- Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2.
- sonstige Wertpapiere;
- IV.
- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
- C.
- Rechnungsabgrenzungsposten.
- D.
- Aktive latente Steuern.
- E.
- Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
(3) Passivseite
- A.
- Eigenkapital:
- I.
- Gezeichnetes Kapital;
- II.
- Kapitalrücklage;
- III.
- Gewinnrücklagen:
- 1.
- gesetzliche Rücklage;
- 2.
- Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
- 3.
- satzungsmäßige Rücklagen;
- 4.
- andere Gewinnrücklagen;
- IV.
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
- V.
- Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
- B.
- Rückstellungen:
- 1.
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
- 2.
- Steuerrückstellungen;
- 3.
- sonstige Rückstellungen.
- C.
- Verbindlichkeiten:
- 1.
- Anleihen davon konvertibel;
- 2.
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- 3.
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- 4.
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- 5.
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- 6.
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- 7.
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 8.
- sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
- D.
- Rechnungsabgrenzungsposten.
- E.
- Passive latente Steuern.
Stand: 19.06.2023
Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss