§ 24c SGB 5

§ 24c Sozialgesetzbuch 5 - Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft


 ◄     SGB 5     ► 


   

§ 24c SGB 5 - Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen

1.
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
2.
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
3.
Entbindung,
4.
häusliche Pflege,
5.
Haushaltshilfe,
6.
Mutterschaftsgeld.
Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.


Stand: 16.08.2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

24c-SGB 5-Haftung