Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
- 1.
- ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
- 2.
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
- 3.
- Entbindung,
- 4.
- häusliche Pflege,
- 5.
- Haushaltshilfe,
- 6.
- Mutterschaftsgeld.
Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.
Stand: 16.08.2023
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