§ 24c SGB 5

§ 24c Sozialgesetzbuch 5 - Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft


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§ 24c SGB 5 - Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen

1.
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
2.
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,
3.
Entbindung,
4.
häusliche Pflege,
5.
Haushaltshilfe,
6.
Mutterschaftsgeld.
Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.


Stand: 16.08.2023





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