§ 24g SGB 5

§ 24g Sozialgesetzbuch 5 - Häusliche Pflege


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§ 24g SGB 5 - Häusliche Pflege

Die Versicherte hat Anspruch auf häusliche Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. § 37 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.


Stand: 16.08.2023





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