Die Gesellschaft für Telematik erstellt für das Interoperabilitätsverzeichnis eine Geschäfts- und Verfahrensordnung. Die Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt das Nähere
- 1.
- zur Pflege und zum Betrieb sowie zur Nutzung des Interoperabilitätsverzeichnisses,
- 2.
- zur Benennung der Experten und zu deren Kostenerstattung nach § 386,
- 3.
- zum Verfahren der Aufnahme von Informationen nach den §§ 387 bis 389 in das Interoperabilitätsverzeichnis und
- 4.
- zum Verfahren der Aufnahme von Informationen in das Informationsportal nach § 392.
Stand: 16.08.2023
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