§ Lohnsteuerrichtlinien - H 3.13
Sie sind hier.
>§ 3 Nr. 35
Der Beitrag zur Beschaffung klimabedingter Kleidung (§ 19 AUV) sowie der Ausstattungsbeitrag (§ 21 AUV) sind nicht nach § 3 Nr. 13 Satz 1 steuerfrei (>BFH vom 27.05.1994 - BStBl II 1995 S. 17 und vom 12.04.2007 - BStBl II S. 536).
Mietbeiträge anstelle eines Trennungsgelds sind nicht nach § 3 Nr. 13 steuerfrei (>BFH vom 16.07.1971 - BStBl II S. 772).
Nach einer öffentlich-rechtlichen Satzung geleistete pauschale Reisekostenvergütungen können bei Beachtung von R 3.13 Abs. 2 Satz 2 auch ohne Einzelnachweis steuerfrei sein, sofern die Pauschale die tatsächlich entstandenen Reiseaufwendungen nicht ersichtlich übersteigt (>BFH vom 08.10.2008 - BStBl II 2009 S. 405).
Es ist nur zu prüfen, ob die ersetzten Aufwendungen vom Grundsatz her Werbungskosten sind (>BFH vom 12.04.2007 - BStBl II S. 536). Daher sind z. B. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit Incentive-Reisen nicht nach § 3 Nr. 13 steuerfrei (>R 3.13 Abs. 2 Satz 3), soweit diese dem Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zuzurechnen sind (>H 19.7).
Stand: 2023