Lohnsteuerrichtlinien H 9a Allgemeines

§ Lohnsteuerrichtlinien - H 9a


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H 9a Allgemeines

Allgemeines

>R 9a EStR, H 9a EStH Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch dann nicht zu kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind (>BFH vom 10.06.2008 - BStBl II S. 937).


Stand: 2023





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