§ Lohnsteuerrichtlinien - H 9a
H 9a Allgemeines
>R 9a EStR, H 9a EStH Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch dann nicht zu kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind (>BFH vom 10.06.2008 - BStBl II S. 937). Stand: 2023
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