H 39.4 Hinweis
>BMF vom 10.06.2022 (BStBl I S. 993)
>BMF vom 03.05.2018 (BStBl I S. 643), Tz. 5.5.5
>BMF vom 31.07.2002 (BStBl I S. 707) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 28.03.2013 (BStBl I S. 443)
Ein lediger Wissenschaftler wird im Rahmen eines Forschungsvorhabens in Südamerika tätig. Seinen inländischen Wohnsitz hat er aufgegeben. Er übergibt entsprechend den getroffenen Vereinbarungen seinem inländischen Arbeitgeber einen Forschungsbericht. Der Arbeitgeber sieht von einer kommerziellen Auswertung der Forschungsergebnisse ab.
Der Wissenschaftler ist mit den Bezügen, die er für die Forschungstätigkeit von seinem Arbeitgeber erhält, beschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 4 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a; sie unterliegen deshalb dem Lohnsteuerabzug.
Stand: 2023