H 38.3 Hinweis
Nach besonderen Regelungen in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist entweder die 183-Tage-Klausel auf Leiharbeitnehmer nicht anwendbar oder mehrere Vertragsstaaten haben das Besteuerungsrecht (>BMF vom 03.05.2018 - BStBl I S. 643, Tz. 4.3.4).
Zuständiges Finanzamt für ausländische Verleiher >H 41.3
Stand: 2023