§ Lohnsteuerrichtlinien - H 39c
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>H 41c.3 (Einzelfälle)
Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren kann auf die Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde in der Anlage Grenzpendler EU/EWR bzw. Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR verzichtet werden, wenn für einen der beiden vorangegangenen VZ bereits eine von der ausländischen Steuerbehörde bestätigte Anlage vorliegt und sich die Verhältnisse nach Angaben des Stpfl. nicht geändert haben (>BMF vom 25.11.1999 - BStBl I S. 990).
Stand: 2023