Lohnsteuerrichtlinien H 39c Hinweis

§ Lohnsteuerrichtlinien - H 39c


 ◄     LStR     ► 


H 39c Hinweis

Fehlerhafte Bescheinigung

>H 41c.3 (Einzelfälle)

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren kann auf die Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde in der Anlage Grenzpendler EU/EWR bzw. Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR verzichtet werden, wenn für einen der beiden vorangegangenen VZ bereits eine von der ausländischen Steuerbehörde bestätigte Anlage vorliegt und sich die Verhältnisse nach Angaben des Stpfl. nicht geändert haben (>BMF vom 25.11.1999 - BStBl I S. 990).


Stand: 2023





Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

H 39c Hinweis-Haftung