Lohnsteuerrichtlinien H 3.2 Zahlungen des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit

§ Lohnsteuerrichtlinien - H 3.2


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H 3.2 Zahlungen des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit

Zahlungen des Arbeitgebers an die Agentur für Arbeit

Leistet der Arbeitgeber aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X eine Lohnnachzahlung unmittelbar an die Arbeitsverwaltung, führt dies beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn (>BFH vom 15.11.2007 - BStBl II 2008 S. 375). Sind die Voraussetzungen von R 3.2 Abs. 1 Satz 2 nicht erfüllt, d. h. liegt kein Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren vor, sind die Zahlungen des Arbeitgebers steuerpflichtiger Arbeitslohn (>BFH vom 16.03.1993 - BStBl II S. 507); in diesen Fällen ist R 39b.6 Abs. 3 zu beachten.


Stand: 2023





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