Lohnsteuerrichtlinien H 41b Hinweis

§ Lohnsteuerrichtlinien - H 41b


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H 41b Hinweis

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kj. ab 2020;

Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kj. ab 2020

>BMF vom 09.09.2019 (BStBl I S. 911)

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023

>BMF vom 08.09.2022 (BStBl I S. 1397)

Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung

  • Der Arbeitnehmer kann nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung deren Berichtigung nicht mehr verlangen (>BFH vom 13.12.2007 - BStBl II 2008 S. 434).
  • Zur Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung bei Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung zugunsten des Arbeitgebers >§ 41c Abs. 3 Satz 4 und 5

Bescheinigung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

Wird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (>BFH vom 23.05.2000 - BStBl II S. 581).

Finanzrechtsweg

Bei einer Nettolohnvereinbarung ist für Streitigkeiten über die Höhe des in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttoarbeitslohns der Finanzrechtsweg nicht gegeben (>BFH vom 13.12.2007 - BStBl II 2008 S. 434).

Unzutreffender Steuerabzug

Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (>BFH vom 13.12.2007 - BStBl II 2008 S. 434).


Stand: 2023





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