§ Lohnsteuerrichtlinien - H 41b
Sie sind hier.
>BMF vom 09.09.2019 (BStBl I S. 911)
>BMF vom 08.09.2022 (BStBl I S. 1397)
Wird von steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (zu Unrecht) Lohnsteuer einbehalten und an ein inländisches Finanzamt abgeführt, ist auch diese Lohnsteuer in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und auf die für den VZ festgesetzte Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers anzurechnen (>BFH vom 23.05.2000 - BStBl II S. 581).
Bei einer Nettolohnvereinbarung ist für Streitigkeiten über die Höhe des in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisenden Bruttoarbeitslohns der Finanzrechtsweg nicht gegeben (>BFH vom 13.12.2007 - BStBl II 2008 S. 434).
Ein unzutreffender Lohnsteuerabzug kann durch Einwendungen gegen die Lohnsteuerbescheinigung nicht berichtigt werden (>BFH vom 13.12.2007 - BStBl II 2008 S. 434).
Stand: 2023