§ Lohnsteuerrichtlinien - R 3.32
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R 3.32 Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 3 Nr. 32 EStG )
Die Notwendigkeit einer Sammelbeförderung ist z. B. in den Fällen anzunehmen, in denen
Stand: 2023